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Am 14. September 2011 wurde der Schulelternbeirat unserer Grundschule für zwei Jahre neu gewählt. Er hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten.
Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten (§40 Absatz 1 SchulG). Dies bedeutet, dass in der Schule eine Reihe von Entscheidungen nicht getroffen werden können, ohne dass der SEB darüber informiert und ihm Gelegenheit gegeben wurde, sich zu äußern, bzw. der SEB seine Zustimmung gegeben hat.
Der Schulelternbeirat ist das Bindeglied zwischen Klassenelternsprecher/innen und der Schulleitung. Sollten Sie also Fragen oder Anregungen haben, wenden Sie sich an uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Auch kümmert sich der SEB gemeinsam mit dem Team vom Förderverein der Grundschule um die Organisation von Veranstaltungen, wie Schul- oder Spielfeste, Elterncafé, Planung und Organisation von Informationsabenden und vieles mehr.
Sie erreichen den Schulelternbeirat unter seb@gs-mehlingen.de
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| Die Mitglieder des Schulelternbeirats |
Schulelternsprecherin:
Frau Stephanie Wagner
Tel.: (06303) 18247 |
Stellv. Schulelternsprecherin:
Frau Daniela Klaus
Tel.: (06303) 809940 |
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Herr Marc-Erik Schenkel
Tel.: (06303) 983959 |
Herr Markus Korfmann
Tel.: (06303) 984098 |
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Frau Stephanie Wißmann
Tel.: (06303) 4929 |
Zu stellvertretenden Mitgliedern wurden gewählt:
Birgit Keller, Eva Blass, Tonja Korfmann, Birgit Günther und Julia Wurstner.
Wir wünschen dem neu gewählten Team viel Erfolg und freuen uns
auf eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern, dem Kollegium und der Schulleitung!
Es wurden außerdem folgende Gremien gewählt:
| Der Schulausschuss besteht aus Eltern und Lehrer/innen, bei uns an der Schule gehören ihm von Elternseite der/die Schulelternsprecher/in Kraft Amtes und ein gewähltes Mitglied an. Der Schulausschuss muss z. B. gehört werden, wenn die Schule erweitert oder geschlossen wird bzw. nur eingeschränkt ihren Betrieb weiterführen soll, bei Namensänderungen der Schule usw. |
Gewählte Mitglieder:
Frau Stephanie Wagner (kraft Amtes)
N. N.
| Während das Land für die Lehrer/innen und die pädagogischen und technischen Fachkräfte und deren Bezahlung zuständig ist, fallen alle übrigen Bereiche der Schule, insbesondere Gebäude und Ausstattung, in die Zuständigkeit des Schulträgers (§76 SchulG). Das kann, je nach Schulart, die Gemeinde, Verbandsgemeinde, der Kreis oder die kreisfreie Stadt sein. Dort gibt es jeweils Schulträgerausschüsse, die die Belange der Schulen beraten und darüber beschließen. Den Schulträgerausschüssen sollen immer auch Vertreter/innen der Eltern angehören. |
Gewählte Mitglieder:
Frau Daniela Klaus
| Der Schulbuchausschuss besteht aus gewählten Eltern und Lehrer/innen und er muss gehört werden, wenn es um die Einführung von neuen Büchern und Arbeitsheften geht. |
Gewählte Mitglieder:
Frau Tonia Korffmann
Frau Julia Wurstner
Frau Eva Blass |